Ausschlussliste
SIFEM finanziert keine Aktivitäten, Produktion von, nicht den Gebrauch von, den Handel mit, die Verteilung von oder die Beinhaltung von:
- Zwangsarbeit oder Kinderarbeit
- Aktivitäten oder Materialien, die gemäss den geltenden Gesetzen und sonstigen Vorschriften des betreffenden Landes oder gemäss internationalen Übereinkommen und Verträgen rechtswidrig sind oder für die internationale Verbote gelten. Dazu gehören:
- ozonschädigende Substanzen, PCB (polychlorierte Biphenyle) und weitere spezifische gefährliche pharmazeutische Produkte, Pestizide/Herbizide oder Chemikalien;
- wild lebende Tiere und Pflanzen oder Produkte, die dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) unterstehen; oder
- nicht nachhaltige Fischfangmethoden (beispielsweise Dynamitfischerei und Treibnetzfischerei in Meeren mit Hilfe von Netzen, die über 2,5 km lang sind). - grenzüberschreitender Handel von Abfall und Abfallprodukten, ausser dies ist in Übereinstimmung mit der Basler Konvention und den damit zusammenhängenden Regulierungen
- Zerstörung von Gebieten mit hohem Schutz- und Erhaltungswert
- radioaktive Materialien und ungebundene Asbestfasern
- Bau von neuen und die Erweiterung von bestehenden durch Kohle betriebene Wärmekraftwerke
- Pornografie und/oder Prostitution
- rassistische und/oder demokratiefeindliche Medien
- Waffen und Kriegsmaterial
- Falls eines der folgenden Produkte einen wesentlichen Bestandteil der Geschäftstätigkeit eines Projekts bildet, in das Investitionen getätigt würden:
a) alkoholische Getränke (abgesehen von Bier und Wein);
b) Tabak; oder
c) Glücksspiele, Spielkasinos und ähnliche Unternehmen