SIFEM - Swiss Investment Fund for Emerging Markets

Ausschlussliste

SIFEM finanziert keine Aktivitäten, Produktion von, nicht den Gebrauch von, den Handel mit, die Verteilung von oder die Beinhaltung von:

  • Zwangsarbeit oder Kinderarbeit
  • Aktivitäten oder Materialien, die gemäss den geltenden Gesetzen und sonstigen Vorschriften des betreffenden Landes oder gemäss internationalen Übereinkommen und Verträgen rechtswidrig sind oder für die internationale Verbote gelten. Dazu gehören:

    - ozonschädigende Substanzen, PCB (polychlorierte Biphenyle) und weitere spezifische   gefährliche pharmazeutische Produkte, Pestizide/Herbizide oder Chemikalien;
    - wild lebende Tiere und Pflanzen oder Produkte, die dem Übereinkommen über den       internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES)   unterstehen; oder
    - nicht nachhaltige Fischfangmethoden (beispielsweise Dynamitfischerei und              Treibnetzfischerei in Meeren mit Hilfe von Netzen, die über 2,5 km lang sind).
  • grenzüberschreitender Handel von Abfall und Abfallprodukten, ausser dies ist in Übereinstimmung mit der Basler Konvention und den damit zusammenhängenden Regulierungen 
  • Zerstörung von Gebieten mit hohem Schutz- und Erhaltungswert
  • radioaktive Materialien und ungebundene Asbestfasern
  • Bau von neuen und die Erweiterung von bestehenden durch Kohle betriebene Wärmekraftwerke
  • Pornografie und/oder Prostitution
  • rassistische und/oder demokratiefeindliche Medien
  • Waffen und Kriegsmaterial
  •  Falls eines der folgenden Produkte einen wesentlichen Bestandteil der Geschäftstätigkeit eines Projekts bildet, in das Investitionen getätigt würden:

             a) alkoholische Getränke (abgesehen von Bier und Wein);

             b) Tabak; oder

             c) Glücksspiele, Spielkasinos und ähnliche Unternehmen