Das Parlament hat während seiner Sommersession 2024 das Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM einstimmig angenommen.
Das Parlament hat während seiner Sommersession 2024 das Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM einstimmig angenommen.
Mit dem Gesetzt werden die bisher auf Verordnungsstufe bestehenden Regelungen in ein Gesetz überführt. Jörg Frieden, Präsident des Verwaltungsrats von SIFEM, dazu: „Wir freuen uns sehr über dieses klare Ergebnis: es steht für Vertrauen und Unterstützung für unsere Aktivitäten.“ Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft.
Hier finden Sie den Gesetzesentwurf: Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM (SIFEM-Gesetz)
Mit einem Gesamtengagement von 45 Millionen USD sind diese Investitionen im Einklang mit dem Auftrag der SIFEM, das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die nachhaltige Entwicklung in Schwellenländern zu fördern.
Mit einem Gesamtengagement von 45 Millionen USD sind diese Investitionen im Einklang mit dem Auftrag der SIFEM, das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die nachhaltige Entwicklung in Schwellenländern zu fördern.